Hinweisgeberschutz
Die Topp Textil GmbH verpflichtet sich zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln. Um mögliche Verstöße frühzeitig erkennen und abstellen zu können, haben wir eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.
Zweck des Hinweisgebersystems
Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitenden sowie externen Personen, vertraulich Hinweise auf Rechtsverstöße oder erhebliche Regelverletzungen im Zusammenhang mit unserem Unternehmen zu geben. Dies betrifft insbesondere:
- Verstöße gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften,
- Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sicherheit,
- Korruption, Betrug oder Untreue,
- Verstöße gegen Umwelt-, Datenschutz- oder Arbeitsvorschriften,
- sonstige erhebliche Verletzungen von unternehmensinternen Richtlinien.
Vertraulichkeit und Schutz
- Die Identität der hinweisgebenden Person sowie aller in der Meldung genannten Personen wird streng vertraulich behandelt.
- Hinweisgeber sind vor Benachteiligungen oder Repressalien aufgrund einer Meldung geschützt.
- Meldungen können anonym abgegeben werden.
Meldestelle
Unsere interne Meldestelle erreichen Sie über folgende Kanäle:
E-Mail: leonie.langer(at)topp-textil.de
Telefon: +49 831 561 13 688